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Sicherheitswacht Memmingen

02. April 2016 von SF-MM

Eine Hilfe für die Polizei?

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wurde nach einer 3-jährigen Testphase am 31.12.1996 das neue Gesetz über die Sicherheitswacht in Bayern in Kraft gesetzt. In insgesamt neun Bundesländern gibt es derzeit den sogenannten freiwilligen Polizeidienst.

Derzeit sind in 125 bayerischen Städten und Gemeinden 800 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen ehrenamtliche auf Streife, davon sind ca. 40% Prozent Frauen. In Memmingen sind es derzeit sechs Freiwillige und damit deutlich weniger als vor einigen Jahren.

Die Angehörigen der Sicherheitswacht haben neben den Rechten, die jedem Bürger zustehen, wie beispielsweise das Festhalterecht bei auf frischer Tat angetroffenen Straftätern, auch zusätzliche Rechte nach dem bayerischen Sicherheitswachtgesetz von 1997.

Die Angehörigen der Sicherheitswacht sind befugt, zur Abwehr einer Gefahr und zum Schutz privater Rechte die Identität der für die Gefahr verantwortlichen Person festzustellen. Sie können die dazu erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere die Person anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen. Die Person kann bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden, wenn ihre Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Außerdem können Sie zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen (Platzverweis).

Die bayerische Sicherheitswacht unterstützt die Arbeit der Polizei. Die Verfolgung von Straftaten bleibt aber nach wie vor die Aufgabe der Polizei. Sie sind keine Hilfspolizei und auch nicht zu verwechseln mit einer "Bürgerwehr".

Für die Sicherheitswacht können sich Frauen und Männer in Memmingen bewerben, die

  • mindestens 18 und höchstens 60 Jahre alt sind
  • durch Zeugnis eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben und einen guten Ruf besitzen
  • bereit sind, für diese Aufgabe im Durchschnitt 15 Stunden monatlich zur Verfügung zu stehen
  • am Einsatzort oder in der nächsten Umgebung wohnen

Eine geringe Pauschale soll den persönlichen Aufwand ausgleichen.

Nach 40 Stunden Ausbildung durch erfahrene Polizeibeamte leisten die Sicherheitswächter im Durchschnitt monatlich 10 bis 15 Stunden Dienst. Ausgestattet u.a. mit einer blauen Jacke mit dem Schriftzeichen „Sicherheitswacht“, einem Ausweis, Funkgerät und zur eigenen Sicherheit ein Pfefferspray. Sie streifen durch Parks, Einkaufsviertel, Fußgängerzonen, Freizeitzentren oder Tiefgaragen.

Erleiden die Angehörigen der Sicherheitswacht bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Personenschaden, so genießen sie als ehrenamtlich für eine Staatsbehörde Tätige den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB 7).

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Glaser bei der Polizeiinspektion Memmingen, 87700 Memmingen, Am Schanzmeister 2, Telefon 08331/100-0.

Anmerkungen:

  • Polizeigewerkschaft: Polizeihelfer seien "Billiglösungen" für fehlendes Personal bei der Polizei?
  • Es wird eine scheinbare Präsenz der Polizei und damit auch eine trügerische Sicherheit vermittelt?
  • Eine 40-stündige Ausbildung soll ausreichen im Umgang mit heiklen Situationen?
  • Sicherheitswacht als Vorbild für eine Bereitschaft der Bürger sich für die innere Sicherheit zu engagieren?

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